Das Jedermannsrecht

 

Nach dem Motto „nicht stören und nicht zerstören“ besagt dieses Gewohnheitsrecht,

dass man sich in Schweden in der Natur geradezu frei bewegen darf,

allerdings einige Regeln beachten muss.

 

 

      Man darf sich in der Natur frei bewegen – allerdings nicht auf Privatgrundstücken mit einem Haus,
      auch wenn diese nicht eingezäunt sind!

Man darf fast überall ohne Einwilligung des Grundeigentümers eine Nacht zelten – jedoch nicht
in direkter Nähe von Wohn- und Ferienhäusern oder auf landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Man darf im Gelände nicht mit Motorfahrzeugen fahren.


Man darf nur Feuer machen, wenn keine Waldbrandgefahr besteht. In Natur- und Nationalparks
ist das Feuermachen in der Regel ganz verboten.
Auf Felsen und Klippen darf niemals Feuer gemacht werden, da hier die Gefahr besteht, dass
das Gestein Risse bekommt. Beim Feuermachen ist besondere Vorsicht geboten!



Man darf keine Abfälle in der Natur zurücklassen.

Man darf wild wachsende Blumen pflücken, Beeren, Pilze, herab fallende Zweige und Reisig
in Wald und Flur sammeln – allerdings keine geschützten Pflanzen!


Man darf überall baden (Schutzgebiete ausgenommen). Man darf auch überall mit dem Boot anlegen,
nur nicht an Privatgrundstücken mit einem Haus oder Privatstegen.

Hunde müssen in der Zeit vom 01. März bis 20. August an der Leine geführt werden; auch in der
übrigen Zeit dürfen sie nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
 

Beim Angeln und Jagen sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

Damit die schwedische Natur auch für die nachkommenden Generationen erhalten bleibt,

ist es sehr wichtig sie zu schützen. Als Besucher sollte man sich daher nach dem alten

schwedischen Gewohnheitsrecht Allemansrätten richten.